Kardiologische Zuchtuntersuchung
Herzgesundheit fördern durch Früherkennung erblicher Herzerkrankungen
Bei einigen Hunderassen ist die Ultraschalluntersuchung auf genetisch bedingte Herzerkrankungen Bedingung für die Erlaubnis zur Zucht in einem Rassezuchtverein.
Abhängig von der Hunderasse muss die kardiologische Zuchttauglichkeitsuntersuchung nur einmalig oder wiederholt erfolgen. Dies ist hängt davon ab, ob bei der jeweiligen Rasse häufig eine angeborene Herzerkrankung auftritt, oder ob es um die Herzmuskelerkrankung DCM (Dilatative Kardiomyopathie) geht, die oft erst später im Leben erkennbar wird.
Bei Rassekatzen erfolgt die Zuchtuntersuchung in den sehr zahlreichen Rassezuchtvereinen meist auf freiwilliger Basis.
Hier geht es vor allem um das Screening auf die Herzmuskelerkrankung HCM (Hypertrophe Kardiomyopathie).

Datenerfassung und - Verarbeitung
- Hund:
Die Herzuntersuchung für die Zuchtzulassung und die Erstellung eines offiziellen Gutachtens darüber darf in den meisten Rassezuchtvereinen nur durch Tierärzte erfolgen, die geprüftes Mitglied im Collegium Cardiologicum e.V. (CC e.V.) sind.
Dadurch wird eine standardisierte und qualifizierte Untersuchung im Sinne der Qualitätssicherung gewährleistet. Außerdem werden sämtliche hierdurch einheitlich erhobene Untersuchungsdaten in einer Online-Datenbank erfasst, was die Möglichkeit für wissenschaftliche Analysen schafft.
Nähere Informationen zu betroffenen Hunderassen und Erkrankungen finden Sie im Lexikon unter Zuchtuntersuchung Herz Hund
- Katze:
Für die Erfassung der Untersuchungsergebnisse bei der Katze gibt es die internationale Online-Datenbank von PawPeds.com.
Hier werden nur offizielle Zuchtuntersuchungen von dafür qualifizierten und zertifizierten Tierkardiologen veröffentlicht.
Weitere Infos finden Sie unter Zuchtuntersuchung Herz Katze.

Ablauf der Zuchtuntersuchung:
Die kardiologische Zuchtuntersuchung umfasst eine klinische Allgemeinuntersuchung, das Abhören des Herzens und der Lunge (Auskultation) und eine Herzultraschalluntersuchung mittels 2D, M-Mode, Farb- und CW-Doppler, sowie ein mitlaufendes Monitor-EKG.
Ein zusätzliches EKG ist beim Irish Wolfhound (konventionelles Kurzzeit-EKG) und beim Dobermann (24 Stunden Langzeit - EKG, Holter) vorgeschrieben, sowie bei allen anderen Hunden, bei denen während der Ultraschalluntersuchung Rhythmusstörungen auffallen. Die Befunde werden anschließend in das entsprechende Formular eingetragen, welches dem Besitzer direkt ausgehändigt wird (außer bei zusätzlichem Holter-EKG).